Medienmitteilung zum Mountainbike-Konzept TG
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Mountainbike-Konzept Thurgau verabschiedet und dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme unterbreitet. Als flankierende Massnahme soll eine Strafbestimmung eingeführt werden, dazu hat der Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Änderung des Waldgesetzes verabschiedet. Beide Vorlagen hängen eng zusammen: Der Regierungsrat hat das Mountainbike-Konzept Thurgau unter dem Vorbehalt genehmigt, dass die Strafbestimmungen in Kraft treten.
Anbei der Link zur offiziellen Medienmitteilung des Kantons Thurgau mit weiteren Links zu den zugehörigen Dokumenten.
In der Botschaft an den Grossen Rat (vollständig unter dem oberen Link abrufbar) geht der Regierungsrat im Kapitel 4.2 nochmals auf den Umgang mit den eingegangenen Rückmeldungen ein, die wir hier als Ausschnitt publizieren:
Die Rückmeldungen aus der externen Vernehmlassung wurden gesammelt, vom Projektteam ausgewertet und geprüft. Der Entwurf des Mountainbike-Konzepts Thurgauwurde nach wie vor in seinen Grundsätzen begrüsst und in der Folge, basierend auf den Rückmeldungen, an einigen Stellen nachgeschärft und finalisiert.
Folgende Themen wurden nach der Vernehmlassung neu im Mountainbike-Konzept Thurgau aufgenommen:
- Handhabung Elektro-Mountainbikes (E-MTB)
- Aufklärung bezüglich Unterhalt (separate Praxishilfe für die Politischen Gemeinden, die zum Zeitpunkt erarbeitet wird, wenn ein Mountainbike-Angebot vorhanden ist)
- Gewässerräume (gesetzliche Rahmenbedingungen sowie konkrete Erläuterung für die Berücksichtigung bei Planungen)
- historische Verkehrswege (IVS) und Zonen archäologischer Fundstellen in Form einer Kartendarstellung
Folgende Themen wurden im Mountainbike-Konzept angepasst und feinjustiert:
- Zielbild des potenziellen Mountainbike-Angebots im Kanton Thurgau (Kombination und Weiterentwicklung der bestehenden Abb. 31 und 32 — jedoch keine Anpassung am Ziel, 100 km Mountainbike-Trails im Kanton Thurgau zu schaffen)
- Aktualisierung des Verweises auf die im Juli 2025 erschienene Praxishilfe „Haftung bei Unfällen auf Mountainbike-Weginfrastruktur" vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) und SchweizMobil
- mountainbikespezifische Begriffsharmonisierung, basierend auf der Vollzugshilfe „Planung von Mountainbike-Infrastruktur" vom ASTRA und von SchweizMobil, die zurzeit finalisiert wird (externe Vernehmlassung ist im Januar 2026 erfolgt)
- Präzisierung der bereits bestehenden strategischen Massnahme, dass Gebiete von erhöhter Sensibilität (gemäss Tabelle 4 im Konzept) nur in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen von Mountainbike-Trails durchquert werden können
- Verweis bezüglich Begrifflichkeit „befestigter Weg" auf die angepasste Waldverordnung (WaldV; RB 921.11)
- Präzisierung, dass die Vollzugskompetenz für Ordnungsbussen (Strafbestimmungen) ausschliesslich bei der Polizei liegt
- weitere geringfügige Anpassungen
Dem Soundingboard wurden die Ergebnisse aus der externen Vernehmlassung zum Mountainbike-Konzept Thurgau und zur Änderung des WaldG sowie die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen am 6. Februar 2026 vorgestellt. Der Anlass wurde von 24 verschiedenen Organisationen mit jeweils ein bis drei Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht. Die Entscheide zu sämtlichen Themen und die Beweggründe dafür wurden von den Lenkungsausschuss-Mitgliedern vorgestellt. Die Teilnehmenden des Soundingboards hatten nach jedem vorgestellten Themenbereich die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die vom Lenkungsausschuss oder der Projektleitung beantwortet wurden. Weiter wurde eine interaktive Umfrage durchgeführt, bei der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Soundingboards bewerten konnten, ob die Argumentation zum entsprechenden Themenbereich für sie nachvollziehbar war. Es resultierte eine Punktzahl zwischen 6.8 und 8.5 mit einem Mittelwert von 7.7 über alle 13 Umfragen. Aus dem Anlass ergaben sich keine Ergänzungen oder Anpassungen mehr am Mountainbike-Konzept Thurgau.